tools 4 music, Ausgabe 2/2012 (April/Mai) - ab 30. März im Handel

Give away

PreSonus 16.0.2. Mischpult im Wert von 1.395 Euro

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Tests und Vergleichstests

Saitenfunken

Anmelde- und gebührenfreie Funksysteme für Gitarren und Bässe:Line6 „Relay G-50“, Sennheiser XSW72, Sennheiser ew 172 G3-1G8,Shure PGX, The t.bone TWS-16 PT

Blues kann schön sein

AD-Systems „STiUM“ Topteil und „Touring Subs“

Wasser marsch!

IMG Stage Line PAB-12 WP/SW

Günstig?

Renkus-Heinz CF/CFX-101 LA

Leicht und laut

PKN Controls Endstufe XE-6000

Kann auch Apfel-Tablett

RME Audiointerface „Fireface UCX“

Stimmig

TC Helicon „VoiceLive Play” Effektprozessor 2“ DAW-Software

Groß

MicW T-551 Großmembranmikrofon

Investigative Soundsuche

Kemper Profiling Amplifier

Haltbar

Z-Bar Mikrofonhalterung

Interviews

Bandtauglich

Chickenfoot

Not am Mann

The Chapters und Saga

Praxis

Was ist schon normal?

Normalisierung von Isobarendiagrammen

Platt

Kleine Geschichte des Plattenhalls

Serien

Mischpultsteuerung mit dem Tablet

PreSonus 16.0.2. „Virtual Studio Live“ Software, Teil 2

Clubtour: Jonathan Wilson

Live im „Ancienne Belgique“, Brüssel


Newsticker

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Rock Shop 30 Jahre - die Jubiläums-Party am 19. Mai

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10.05.2012 - Das Programm zum 30jährigen Jubiläums des Rock Shops hat wohl für jede Geschmacksrichtung etwas zu bieten. Details finden sich auf www.rockshop.de –...

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Super Rechner

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10.05.2012 - Digital AudionetworX stellt die Audioworkstation Extreme64 für den Einsatz im professionellen Tonstudio vor. Mit einem gigantisch dimensionierten...

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Tauschen

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10.05.2012 - Die Mobilfunkbetreiber in  Deutschland haben bereits den LTE-800 Regelbetrieb aufgenommen. Auch  liefern Hersteller mobiler Endgeräte...

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Thomas Blug „The Best Of“ www.thomasblug.com

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09.05.2012 - Was passiert, wenn Thomas Blug eine neue CD rausbringt? Richtig! Freude kommt auf. Und wenn es eine Doppel-CD ist, dann ist die Freude umso größer....

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Erneuter Testsieger - Roland R-26

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08.05.2012 - Im aktuellen Vergleich von 17 Fieldrecordern in tools 4 music, Ausgabe 3/2012, belegt der Roland R-26 einen Spitzenplatz. Kompakte Fieldrecorder sind...

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Besser

Besser

07.05.2012 - 1996. Gut 15 Jahre ist es her, dass Frank Pieper mit der Erstauflage des PA-Handbuchs das Standardwerk für Beschaller präsentierte – ob...

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News

| 19.04.2012 |

Geld zurück?

Am 28. September 2011 beschlossen die Volksvertreter, dass unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsgelder für Besitzer von Funkanlagen bezahlt werden. Die Abwicklung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Details zu dieser Aktion finden sich in einem achtseitigem PDF-Dokument mit dem typisch für die deutsche Bürokratie eingängigen Titel: „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 - 862 MHz“, oder abgekürzt: „RL-BillStörKo“ (das PDF steht zum Download im Mehrwertbereich auf www.tools4music.de).
Selbstverständlich ist die nähere Ausführung ebenfalls im besten Beamtendeutsch verfasst, weshalb sich der Autor dieser Zeilen an eine Übersetzung der wichtigsten Punkte heranwagt. Zunächst wird festgestellt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Vergütung besteht, vielmehr entscheidet die BAFA nach Ermessen. Weiterhin besteht nur Anspruch auf eine Entschädigung, wenn es tatsächlich zu Störungen des Funkverkehrs durch LTE-Sender kommt. Darüber hinaus werden nur Systeme berücksichtigt, die zwischen dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gekauft wurden (schade eigentlich, denn auch 2010 wurden ja noch Funksysteme verkauft, die noch nicht der „Digitalen Dividende“ Rechnung tragen). Keinesfalls wird der gesamte Kaufpreis erstattet, sondern nur eine tatsächliche Wertminderung je nach Alter des Systems. Zudem kann eine Billigkeitsleistung nur für Anträge gewährt werden, bei denen vom Antragsteller nachgewiesen wird, dass ein System mindestens den Anschaffungswert von 410 Euro gehabt hat, ansonsten fallen diese unter die Bagatellregelung. Leistungsberechtigt ist nur der jeweilige Eigentümer der Anlagen. Ausgezahlt wird lediglich, wenn eine sogenannte „Störungsbetroffenheit“ (ja, das heißt wirklich so) vorliegt. Diese wiederum kann nur von der Bundesnetzagentur bestätigt werden. Sprich: Nach Antragsstellung fragt das BAFA bei der Bundesnetzagentur nach, ob die betroffene Funke tatsächlich durch agierende LTE-Sender gestört sein könnte. Und erst nach einem positiven Bescheid, kann eine Vergütung erwartet werden. Die Entschädigung kann ausschließlich im Internet auf der BAFA Site (www.Bafa.de) beantragt werden. Darüber hinaus müssen weitere Informationen (Rechnungskopien postalisch zur Behörde geschickt werden. Welche Unterlagen man genau vorlegen muss, lässt sich unter www.bmwi.de (Technologie und Innovation-->Digitale Welt-->Digitale Infrastrukturen-->Frequenzpolitik) in dem PDF „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer“ auf Seite 4 Absatz 3 nachlesen.

 

www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/digitale_dividende/index.html

 



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